Verbundweiterbildung

Verbundweiterbildung

Ziel einer Verbundweiterbildung ist es, die Weiterbildung zum Facharzt strukturell zu erleichtern und damit attraktiver zu gestalten. Durch Kooperation von Kliniken und ambulant tätigen Fachärzte wird Ärzten und Ärztinnen in Weiterbildung (ÄiW) eine kontinuierliche Weiterbildung für die gesamte Weiterbildungszeit gewährleistet. Voraussetzung zur Teilnahme an einem Weiterbildungsverbund für ambulant tätige Fachärzte ist, dass sie eine Weiterbildungsbefugnis nach aktuell gültiger Weiterbildungsordnung besitzen.

Wichtig ist, dass die ÄiW die Möglichkeit bekommen, im Verbund sämtliche notwendigen Weiterbildungsinhalte zu erwerben. So können sie die Weiterbildung komplett in einer Region ableisten und müssen sich nicht mehr für jede Weiterbildungsstelle einzeln bewerben und gegebenenfalls umziehen. Sie durchlaufen die Weiterbildung nach einem vorher festgelegten Rotationsplan und erhalten damit Planungssicherheit.

Die Verbundweiterbildung soll gerade in ländlichen Gebieten die fachärztliche Versorgung stärken. Oft besteht im Anschluss an die Facharztanerkennung die Möglichkeit, eine Praxis zu übernehmen oder als Partner in eine Praxis einzusteigen.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Planungssicherheit für die gesamte Weiterbildungszeit
  • Strukturierte Rotation mit Garantie für alle geforderten Weiterbildungsinhalte
  • Feste Vergütung über alle Weiterbildungsabschnitte
  • Garantierte Freistellung zu Fortbildungen
  • Ein fester Ansprechpartner des Verbundes
  • Mentoring während der gesamten Weiterbildungszeit
  • Keine Suche nach neuen Weiterbildungsstätten
  • Keine Wohnortwechsel
  • Gute Zukunftsperspektiven

Regionale Netzwerke

Als Vorstufe zu einem kompletten Weiterbildungsverbund ist denkbar, dass sich zunächst regionale Netzwerke als Zusammenschluss von Weiterbildern eines Fachgebiets bilden, um eine qualitativ hochwertige Weiterbildung in ihrer Region anzubieten, auch wenn mit den regional möglichen Rotationen vielleicht noch nicht alle notwendigen Weiterbildungsabschnitte abgedeckt werden können. Auch hier bietet die KoStF ihre Unterstützung.